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Ich gründete meine Kanzlei 1984 und baute sie systematisch auf.
Schon früh spezialisierte ich mich auf Arbeitsrecht-, Familien- und Verkehrsrecht.
Seit 15 Jahren arbeite ich auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts im weiteren Sinne. Hierzu gehören insbesondere: BAT, BAT-KF, AVR Caritas, AVR Diakonie, BTM-G und das Beamtenrecht.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und des BAT bin ich gleichermaßen für Dienststellen und Unternehmen wie für Arbeiter, Angestellte und Beamte beratend und gerichtlich , auch über NRW hinaus, tätig.
Namhafte Städte, Krankenhäuser, Schulen, Abfallbeseitigungsgesellschaften, Stadtwerke und Industrieunternehmen gehören zu meinem Mandantenkreis.
Ich bin Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrechtsanwälte und ständiger Mitarbeiter und Autor für die Zeitschrift •Tarif und Recht•.
Ich veranstalte selbst auf dem Gebiet des BAT und des Arbeitsrechts Seminare, ebenso für Studieninstitute der kommunalen Verwaltung.
Mit Erfolg führe ich auch Inhouse-Seminare durch, die von mir in ihrer Thematik speziell auf die Belange der Teilnehmer abgestimmt werden.
Bei Interesse hieran stelle ich Ihnen gerne mein Kow-How zur Verfügung und übersende auf Wunsch eine Referenzliste.
Im Arbeitsrecht decke ich insbesondere folgende Bereiche ab:
• Arbeitsverträge (Überprüfung, Entwurf)
• Abmahnung (Überprüfung, Entwurf)
• Aufhebungsverträge (Entwurf, Überprüfung, Verhandlung)
• Betriebsvereinbarungen (Überprüfung, Entwurf, Verhandlung, Kündigung)
• Beschlussverfahren vor den Gerichten (Betriebsrat, Personalrat,
• Mitarbeitervertretung)
• Interessenausgleich (Entwurf, Überprüfung und Verhandlung von Sozialplänen)
• Kündigungen (Entwurf, Überprüfung, Strategien für den Arbeitgeber)
• Kündigungsschutzklagen (Vertretung von Arbeitnehmern vor allen Arbeitsgerichten,
• bis hin zum BAG, Verteidigung von Arbeitgebern im zuvor genannten Umfang)
• Personalrat, Betriebsrat (Beratung der Arbeitgeber bei Mitbestimmungsfragen,
• insbesondere rechtsfehlerfreie Beteiligung bei Kündigungen, Versetzungen u. a.)
• Mobbing (Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, Supervision)
• Zahlungsansprüche (Lohn- und Gehalt, Urlaubsabgeltung, Überstunden,
• Freizeitausgleich)
• Zeugnisse (Entwurf, Beratung, Klagen)
Im Bereich des BAT und der verwandten Gebiete kommen zu den oben genannten Tätigkeiten noch folgende Bereiche hinzu:
• Eingruppierung
• Altersteilzeit
• Krankenbezüge
• Arbeitszeit (flexible Gestaltung, Schichtdienst, Freistellungsansprüche,
• Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst)
• Ausstieg aus dem BAT (Beratung, Entwurf von Haustarifverträgen,
• Verhandlungsführung)
• Outsourcing (Schließung von einzelnen Betriebsteilen, Übertragung der Aufgaben
• auf Dritte)
Im Bereich des Beamtenrechts werden von mir, soweit vorstehend nicht schon aufgeführt, insbesondere folgende Bereiche bearbeitet:
• Besoldung
• Statusklagen
• Versetzungen und Umsetzungen
Auf dem Gebiet des Familienrechts habe ich folgende Schwerpunkte gesetzt:
• Getrenntleben (Unterhalt, Wohnungszuweisung, Sorgerecht)
• Ehescheidung (außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, Sorgerecht,
• Unterhalt, Versorgungsausgleich)
• Unterhaltsvereinbarung (Beratung)
Auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bearbeite ich insbesondere:
• Unfallschadenregulierung (außergerichtlich und gerichtlich)
• Schmerzensgeldansprüche
• Bußgeldverfahren
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